Laut den aktuellen Gesetzesvorschriften gehören Heilpraktiker nicht zu den zugelassenen Leistungserbringern in der gesetzlichen Krankenversicherung. Deshalb ist gemäß des Behandlungsvertrages der Patient der Vertragspartner des Heilpraktikers.
Patienten mit Privater Krankenversicherung oder Privater Zusatzversicherung für Heilpraktiker können diese Rechnung bei ihrer zuständigen Krankenkasse einreichen.
Gleiches gilt für Beihilfe Bund/Land oder Post.
Für die komplette Übernahme der Kosten kann ich nicht garantieren.
Die Kosten können aber gegebenenfalls als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.
Die Preise richten sich nach der GebüH ( Gebürenordnung für Heilpraktiker).
Erstgespräch, Untersuchung und Behandlung ca. 75,00€-120,00€
Folgetermine 45,00€-65,00€
je nach Behandlungsaufwand.
Ausfallgebühr:
Für reservierte Termine, die nicht wahrgenommen werden oder nicht bis mindestens 24 Stunden vor Sitzungsbeginn abgesagt werden, berechne ich eine pauschale Ausfallgebühr von 45,00€.
Hinweis: Es handelt sich um umsatzsteuerfreie Leistungen nach §4 Nr. 14 UStG.